Justiz mit zweierlei Maß

Beim Amtsgericht Tiergarten (Strafgericht) wohnte ich am Rosenmontag, den 03.03.25, einer Sitzung gegen mich bei. Lustige Kostüme waren also garantiert. 😉 Vorwurf: „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ (StGB. 86a) Was war geschehen? Im Mai 2024 besuchte ich zwecks Berichterstattung die 75 Jahre Grundgesetz Feier vor dem Reichstagsgebäude. Dort war u.a. ein Stand der Bundeswehr, vor diesem wurden Kinder und Jugendliche animiert, Liegestütze zu machen, was sie auch taten. Dies weckte bei mir dunkle Erinnerungen an den Volkssturm gegen Ende des zweiten Weltkrieges, wo auch Kinder und Jugendliche als letztes Aufgebot an der Front verheizt wurden. Wie im Video zu sehen, machte ich sarkastische Bemerkungen dazu mit Bezug zur Ukraine, sie schenkten mir noch eine Tasche mit der Aufschrift „Wir kämpfen dafür, dass Du auch gegen uns sein kannst.“ Was in dem Video nicht zu sehen ist, ich verabschiedete mich dann mit der eigentlich verbotenen Parole S. H. . In diesem Zusammenhang war sie jedoch nicht verboten, sie ist nämlich erlaubt bei: – Kunst/Satire – Berichterstattung – Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen – nicht NS-Zeit verherrlichend gemeint (im Gegenteil) Dennoch wurde ich hier in erster Instanz für schuldig befunden, ein Justiz-Skandal, mal wieder.

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